Empfehlung für die Beschaffenheit von Prospektbeilagen
Die Zeitungsproduktion auf Rollenoffset macht ein maschinelles Einstecken erforderlich. Bei nicht geeigneter Beschaffenheit der Beilagen muss die Druckmaschine gestoppt oder langsamer betrieben werden. Um einen weitgehend störungsfreien Produktionsablauf zu gewährleisten, müssen Prospektgestaltung und -ausführung an die Notwendigkeit einer maschinellen Verarbeitung angepasst sein.
Mindestformat:
DIN A5 (kleiner auf Anfrage)
Höchstformat:
315 x 235 mm
Gewichte:
Mindestgewicht: 8 g/Höchstgewicht: 75 g (höheres Gewicht auf Anfrage)
Falzarten
Gefalzte Beilagen müssen im Kreuz-, Wickel- oder Mittelfalz verarbeitet sein. Leporello-/Zickzackfalz kann nicht maschinell beigelegt werden. Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A5 (148 x 210 mm) müssen den Falz an der langen Seite aufweisen.
Beschnitt
Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Beilagen dürfen
am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen.
Draht-Rückenheftung
Bei Draht-Rückenheftung darf die verwendete Drahtstärke nicht stärker als der Rücken der Beilagen sein. Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden.
Einzelblätter
Das Beilegen von Einblattprospekten ist aus technischen Gründen nur unter Vorbehalt möglich. Das verwendete Papier muss auf jeden Fall ein Flächengewicht von mindestens 120 g/qm aufweisen. Die sicherste Verarbeitung von Einzelblättern wird durch einmaliges mittiges Falzen des Blattes erreicht.
Angeklebte Produkte
Postkarten sind in den Beilagen grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum Kopf oder Fuß der Beilagen angeklebt werden.
Warenmuster und Sonderformate
Die maschinelle Verarbeitung von Sonderformaten, Warenmustern oder -proben ist nur bedingt möglich. Entsprechende Muster müssen dem Verlag zur technischen Prüfung vorab vorgelegt werden.
Anlieferungszustand
Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig zu machen. Zusammengeklebte (durch zu frische Druckfarbe), stark elektrostatisch aufgeladene, zu glatte oder feuchte Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar. Bei lose eingelegten Prospekten darf der innenliegende Prospekt nicht überstehen und nicht schwerer sein als die äußere Beilage. Zum Ausgleich von Beschädigungen empfehlen wir eine Aufschlagmenge von 1%.
Lagenhöhen
Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 80 bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind.
Palettierung
Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten gestapelt sein. Beilagen sollen gegen eventuelle Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und gegen das Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein. Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte gekennzeichnet sein.
Begleitpapiere (Lieferschein)
Der Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich ein korrekter Lieferschein beiliegen.
Folgende Angaben sollten enthalten sein:
- zu belegende Ausgabe
- Erscheinungstermin
- Auftraggeber der Beilage
- Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv
- Auslieferungstermin Beilagenhersteller
- Absender und Empfänger
- Anzahl der Paletten
- Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen
Der Erhalt der Ware wird bestätigt. Eine Prüfung der einwandfreien Anlieferqualität und der exakten Liefermenge der Prospektbeilagen kann nicht vorgenommen werden.