» Ergebnis anzeigen
» Frühere Umfragen
BGH verhandelt über Kündigung von Mietern wegen Mietschulden
Karlsruhe (dpa) - Der Rausschmiss von Mietern, die ihre Miete nicht bezahlt haben, beschäftigt heute den Karlsruher Bundesgerichtshof. Größerer Zahlungsverzug erlaubt Vermietern die fristlose Kündigung. Wer seine Schulden innerhalb einer Schonfrist von zwei Monaten begleicht, darf allerdings bleiben. Nach den Erfahrungen des Deutschen Mieterbundes sprechen deshalb so gut wie alle Vermieter gleichzeitig die ordentliche Kündigung mit mehreren Monaten Kündigungsfrist aus - um sicherzugehen, dass der Mieter tatsächlich ausziehen muss. Das Landgericht Berlin stellt diese Praxis nun infrage.
|
Ausgabe wählen
Ort des Geschehens
Top-Themen
22:37
Umfrage
Zweistellige Temperaturen und viel Sonne: Das Wochenende bietet einen ersten Vorgeschmack auf den Frühling. Verbringen Sie bewusst viel Zeit im Freien?
Kommentierte Artikel
Meistgelesene Artikel
|