Haftstrafe nach Vergewaltigung im Kurhaus Baden-Baden

Baden-Baden (up) – Ein Kellner des Kurhausrestaurants muss wegen Vergewaltigung zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Gericht sieht den Übergriff als erwiesen an.

Urteilsspruch: Für das Amtsgericht Baden-Baden haben die Aussagen des weiblichen Gastes ein schlüssiges Bild ergeben.  Foto: Peter Steffen/dpa

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Urteilsspruch: Für das Amtsgericht Baden-Baden haben die Aussagen des weiblichen Gastes ein schlüssiges Bild ergeben. Foto: Peter Steffen/dpa

Von Ulrich Philipp

„Wir sind davon überzeugt, dass sich das Geschehen, wie in der Anklage dargestellt, ereignet hat“, erklärte Richter David Metz am Schöffengericht des Amtsgerichtes in seiner Urteilsbegründung. Demnach hat der Mann im Januar 2019 an einer Frau im Raum „Kulisse“ des Kurhauses „gegen deren erkennbaren Willen“ sexuelle Handlungen vorgenommen. In seiner Strafzumessung blieb das Gericht unter der Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin, die für eine Freiheitsstrafe von drei Jahren beziehungsweise zwei Jahren und acht Monaten plädiert hatten. Der Angeklagte hatte sich an den vier Verhandlungstagen nicht persönlich geäußert, seinen Anwalt aber eine Erklärung verlesen lassen. „Der Schilderung, nach der es zwischen dem Mann und dem weiblichen Gast zu einvernehmlichem Sex gekommen ist, konnten wir nicht folgen“, so Richter Metz. So seien unter anderem die Einlassungen eines Kollegen widersprüchlich gewesen, die den Angeklagten zunächst zu entlasten schienen. Der Zeuge hatte berichtet, der Angeklagte und die Frau hätten sich mehrfach umarmt und geküsst. Das Geschehene habe er jedoch nicht durchgängig schildern können, argumentierte das Gericht.

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Erstellt:
27. Juli 2021, 11:00 Uhr
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