BGH: Urteil gegen Mörder aus Bühlertal rechtskräftig
Bühlertal/Karlsruhe (BT/hol) – Der Mörder aus Bühlertal muss lebenslang ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil des Landgerichts abgewiesen. Es ist damit rechtskräftig.

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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision im Bühlertäler Mordfall abgewiesen. Symbolfoto: Uli Deck/dpa/Archiv
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision des 25-jährigen Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 19. Juni 2020 sei damit rechtskräftig, teilte die Staatsanwaltschaft Baden-Baden am Donnerstag mit. Der drei Monate lange Prozess hatte für viel Aufsehen in der Öffentlichkeit gesorgt. Der Täter ist damals wegen heimtückischen Mordes an seiner 20-jährigen Ex-Freundin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. „Ein sicher hartes Urteil, aber es war nicht anders zu entscheiden“, hatte der Vorsitzende Richter am Landgericht Baden-Baden, Wolfgang Fischer, bei der Urteilsbegründung gesagt, nachdem er das Strafmaß verkündet hatte. „Wir haben es hier mit einer unbegreiflichen und entsetzlichen Tat zu tun, die Fassungslosigkeit und Ratlosigkeit bei Hinterbliebenen zurücklässt“.
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