Flucht zu Fuß war zwecklos
Bühl (red) – Obwohl er bei einer Personenkontrolle vor Beamten des Polizeireviers Bühl flüchtete, erwartet einen Jugendlichen nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

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Die Polizei entdeckte in der Umhängetasche eine geringe Menge Cannabis. Symbolfoto: Hildenbrand/dpa
Der zuvor gegen 23.40 Uhr in der Straße „Im Grün“ angedachten Kontrolle entzog sich der Jugendliche und ließ dabei einen Rucksack und eine Umhängetasche zurück. In Letzterer konnte eine geringe Menge an Cannabis aufgefunden werden. Da sein Begleiter vor der Polizei nicht flüchtete, war das Weglaufen hinfällig und die Personalien schnell ermittelt. Wie die Polizei mitteilt, sieht er nun wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz einem Strafverfahren entgegen.