„Ein Dementer hätte den prall gefüllten Beutel an Kasse 5 vergessen“

Gernsbach (ham) – Ein Rentner hat Einspruch gegen einen Strafbefehl über 500 Euro eingelegt. Dieser schien ihm für seinen kleinen Diebstahl „viel zu hoch“. Letztlich zog der 77-Jährige jedoch seinen Einspruch zurück, weil ihm ansonsten wegen einer verschwiegenen Betriebsrente sogar bis zu 600 Euro als Strafmaß drohten.

Klopapier war zwischenzeitlich ein begehrtes Diebesgut. Bei dem Fall in Gernsbach ging es jedoch um einen prall gefüllten Beutel mit Lebensmitteln. Foto: Rene Traut/dpa

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Klopapier war zwischenzeitlich ein begehrtes Diebesgut. Bei dem Fall in Gernsbach ging es jedoch um einen prall gefüllten Beutel mit Lebensmitteln. Foto: Rene Traut/dpa

Von Hartmut Metz

An Geständnissen des Murgtälers hat es vor dem Amtsgericht Gernsbach nicht gemangelt. Der Angeklagte räumte bei seinem Einspruchsverfahren gegen die „viel zu hohe Geldstrafe von 500 Euro“ sogar zusätzliche Diebstähle ein. „Ich habe das schon achtmal so gemacht“, wirkte er für einen Moment wie ein Buchhalter, obwohl es der Rentner ansonsten weniger mit deutschen Zahlenwerten hatte, die ihm Richter Ekkhart Koch bei der Altersangabe sogar mühsam aus der Nase ziehen musste. Aber vor allem mit dem Zahlen an der Kasse hatte der Verurteilte wohl häufiger seine Probleme.

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Erstellt:
27. Mai 2020, 19:00 Uhr
Lesedauer:
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