Geldstrafe erst der Anfang

Gernsbach (stj) – Ein Dealer aus dem Murgtal musste sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Gernsbach verantworten. Dort bekam er eine Geldstrafe. Bei dieser wird es aber nicht bleiben. Ein weiteres Verfahren steht dem 28-Jährigen bevor, nachdem er kürzlich mit 800 Gramm „Gras“ erwischt worden sein soll.

Zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro verurteilt das Amtsgericht Gernsbach einen Drogendealer aus dem Murgtal.

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Zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro verurteilt das Amtsgericht Gernsbach einen Drogendealer aus dem Murgtal.

Von Stephan Juch

Mit Handschellen und Fußfesseln wurde ein 28-Jähriger gestern von Justizbeamten in den Amtsgerichtssaal geführt. Der junge Mann aus einer Murgtal-Gemeinde, der eine lange Liste an Vorstrafen im Bundeszentralregister vorzuweisen hat, musste sich in erster Linie wegen Drogenhandels verantworten. In vier Fällen soll er an der Stadtbahnhaltestelle Gernsbach-Mitte im Juli und im August vergangenen Jahres jeweils zwei Gramm Marihuana verkauft haben; zudem sind bei ihm in der Wohnung neben Cannabisprodukten Amphetamine und MDMA (Ecstasy) aufgefunden worden.

An der Stadtbahnhaltestelle Gernsbach-Mitte gedealt

Gegen den Strafbefehl, der 100 Tagessätze zu je 45 Euro vorsah, hatte sein Pflichtverteidiger Einspruch eingelegt. Dieser richtete sich allerdings nur gegen die Tagessatzhöhe. Weil sein Mandant zum Zeitpunkt der Vorfälle noch gearbeitet hatte, anschließend jedoch zunächst arbeitslos und dann inhaftiert wurde, habe sich seine finanzielle Situation deutlich verschlechtert. Das sah Amtsgerichtsdirektor Ekkhart Koch ein und redzierte die Geldstrafe auf 100 Tagessätze zu je 10 Euro, hinzu kommen die Gerichtskosten.

Allerdings fließt dieses Urteil wohl in ein weiteres ein, das dem 28-Jährigen noch bevorsteht. Seit einer Woche sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Offenburg in Untersuchungshaft. Offenbar ist er mit 800 Gramm „Gras“ erwischt worden. Die Vorwürfe, die gestern am Amtsgericht Gernsbach verhandelt wurden, räumte der Angeklagte ein; die Geldstrafe wurde sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch vom Pflichtverteidiger akzeptiert.

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Erstellt:
10. März 2020, 16:00 Uhr
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