Grausiger Fund im Naturschutzgebiet: Trächtiges Reh gerissen
Gernsbach (stj) – In Hilpertsau hat offenbar ein Hund im Naturschutzgebiet Eben ein trächtiges Reh gerissen. Ortsvorsteher Walter Schmeiser appelliert an die Spaziergänger, ihre Vierbeiner an die Leine zu nehmen – nicht nur weil im Naturschutzgebiet Leinenpflicht herrscht.

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Auch Rehböcke werden immer wieder Opfer freilaufender Hunde. Foto: Archiv
In Hilpertsau ist am Mittwoch ein grausiger Fund gemacht worden: Im Naturschutzgebiet Eben ist ein trächtiges Reh gerissen worden. Übeltäter war allem Anschein nach ein nicht angeleinter Hund, wie Ortsvorsteher Walter Schmeiser nach Rücksprache mit dem Jagdpächter mitteilte. Ein trächtiges Reh sei ohnehin bewegungseingeschränkt und daher leichte Beute für jagende Hunde – nicht umsonst gilt im Naturschutzgebiet Eben Leinenpflicht, erklärt Schmeiser. Aus aktuellem Anlass bittet die Stadtverwaltung Gernsbach alle Hundebesitzer darum, ihre Vierbeiner auch beim Waldspaziergang an die Leine zu nehmen.
Gerade während der Setzzeit von Wildtieren steige die Gefahr von Hetzjagden und Übergriffen. Auch bei Hunden, die ihrem Herrchen aufs Wort gehorchen, könne der Jagdtrieb ausbrechen, heißt es in der Mitteilung der städtischen Pressestelle. Zudem sei es nicht nur der Biss eines Hundes, der für Rehe und andere Wildtiere tödlich sein kann, auch die panikartige Flucht des Wildes vor jagenden Hunden berge Verletzungsgefahren, beispielsweise durch das Verfangen in Zäunen oder durch einen Sprung vor ein Auto. Um die Tiere in ihrer Bewegungsfreiheit nicht einzuschränken, gibt es lange Schleppleinen, die für Sicherheit von Hund und Wild sorgen, betont die Stadt: „Zuletzt steht der Mensch in der Verantwortung.“
Besonders Jungtiere sind leichte Beute
Wie Kreisjägermeister Dr. Frank Schröder mitteilt, sind besonders Jungtiere leichte Beute. Er bittet daher eindringlich darum, Hunde, die jagen, an die Leine zu nehmen. Dies diene auch dem Wohl der Hunde selbst, denn Hunde, die zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von Wild oder anderen Tieren neigen, sind nach der sogenannten Kampfhundeverordnung als gefährliche Hunde einzustufen. Sie unterliegen dann dem Leinen- und Maulkorbzwang. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können angezeigt werden.
Darüber hinaus ist nach Angaben des Kreisjägermeisters derzeit im Murgtal die Fuchsräude aufgetreten, was zur Ansteckung bei Hunden führen kann. Auch daher empfehle es sich, dass die Hundehalter ihre Tiere zu ihrem eigenen Schutz im Wald anleinen. Die aktuelle Polizeiverordnung der Stadt Gernsbach legt fest, dass Hunde in Wohngebieten an der Leine zu führen sind.
Des Weitern dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen, betont die Stadtverwaltung Gernsbach in ihrer Mitteilung weiter. Die Leinenpflicht im innerstädtischen Bereich sei eingeführt worden, um die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen. Zum Schutz der Waldtiere werden die Hundehalter gebeten, ihre Schützlinge auch außerhalb von Ortschaften freiwillig an die Leine zu nehmen.