Mit 2,7 Promille im Auto eingeschlafen
Gernsbach (stj) – Trunkenheitsfahrten und renitentes Verhalten: Das Amtsgericht Gernsbach hat einen 40-Jährigen deshalb zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

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Justitia (hier ein Symbolbild) hat gesprochen: Ein Gernsbacher muss wegen zweier Trunkenheitsfahrten und mehr unter anderem 2.000 Euro Geldstrafe zahlen. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa
Sieben Monate auf Bewährung, zwei Jahre Führerscheinsperre, 2.000 Euro Geldstrafe zuzüglich der Verfahrenskosten und die Verpflichtung, die Hilfe einer Suchtberatungsstelle in Anspruch zu nehmen: So lautete das Urteil, das Amtsgerichtsdirektor Ekkhart Koch am Dienstag nach einer Verhandlung sprach, in der sich ein 40 Jahre alter Mann aus einem Gernsbacher Stadtteil wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrten, Verstoßes gegen das Waffengesetz, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Bedrohung zu verantworten hatte.
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