Teures „Abenteuer“ in der Brückenmühle

Gernsbach (stj) – Zwei junge Männer aus Offenburg wurden wegen eines Einbruchs in die Brückenmühle zu Geldstrafen verurteilt: Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung konnte man ihnen nachweisen.

In die künftige Nutzung der Brückenmühle (Hofstätte 2) kommt wieder Bewegung. Foto: Stephan Juch

© stj

In die künftige Nutzung der Brückenmühle (Hofstätte 2) kommt wieder Bewegung. Foto: Stephan Juch

Von BT-Redakteur Stephan Juch

6.000 und 2.800 Euro Geldstrafe müssen zwei junge Männer aus Offenburg bezahlen, weil sie am frühen Morgen des 31. Oktober vergangenen Jahres in die Brückenmühle eingestiegen sind. Wertgegenstände haben sie keine entwendet, lediglich geringen Sachschaden hinterlassen. Deshalb verurteilte sie Amtsgerichtsdirektor Ekkhart Koch nicht wegen versuchten schweren Diebstahls, sondern „nur“ wegen Hausfriedensbruch in Tateinheit mit Sachbeschädigung.

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