Keine Spur von Reue
Rastatt (up) – Wegen Körperverletzung hat das Rastatter Amtsgericht einen Taxifahrer zu 3.600 Euro Geldstrafe verurteilt. Statt Reue zu zeigen, beschwerte sich der Angeklagte beim Richter.

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Den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wollte der Taxifahrer nicht akzeptieren und ging vors Amtsgericht. Jetzt muss er fast das Doppelte zahlen. Foto: Jochen Denker
Das ging gründlich schief: Ein Taxifahrer aus Rastatt, der in der Hoffnung auf eine mildere Strafe Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Körperverletzung eingelegt hatte, muss jetzt fast das Doppelte an Geldstrafe zahlen. Der türkische Staatsbürger wurde vom Amtsgericht zu 3.600 Euro verurteilt, statt der ursprünglich geforderten 2.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte den 42-Jährigen beschuldigt, in der Nacht zum 4. März 2020 an einer Tankstelle in der Kehler Straße einen Landsmann verprügelt zu haben. Diesem hatte der Angeklagte vorgeworfen, mit einem privaten Pkw unerlaubt Fahrgäste transportiert und ihm dadurch das Geschäft kaputtgemacht zu haben.
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