Kitas: Träger müssen entscheiden
Stuttgart (bjhw) – Die Verantwortlichen für Schulen und Kitas vor Ort haben seit Tagen auf klare Vorgaben für die schrittweise Öffnung am Montag gewartet. Nun gibt es eine Verordnung.

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In vielen Kommunen sind die Kapazitätsgrenzen für die Notbetreuung bereits erschöpft. Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Die grün-schwarze Landesregierung hat die die entsprechende neue Corona-Verordnung am Samstag bekannt gemacht. Damit ist offiziell, dass das Kultusministerium keine Details vorschreibt, sondern die Träger selber entscheiden müssen, wie sie verfahren. Und weiterhin gilt, dass ohnehin nur halb so viele Kinder in die Notbetreuung aufgenommen werden dürfen. Diese Kapazitätsgrenzen sind allerdings an zahlreichen Standorten bereits ausgeschöpft. Erlaubt wird, dass am Montag „unter Hygieneauflagen und Abstandsgebot auch Bildungseinrichtungen jeglicher Art wieder öffnen“.
Fahrplan für weitere Öffnungen
Erleichterungen oder zumindest eine Perspektive gibt es für verschiedene touristische Angebote: Ebenfalls ab Montag ist die Fahrgastschifffahrt – mit weniger Gästen – wieder erlaubt. Noch vor Pfingsten, am 29. Mai, dürfen Freizeitparks, Beherbergungsbetriebe und Campingplätze aufsperren, Wohnmobilstellplätzen und Freizeitaktivitäten auch in geschlossenen Räumen angeboten werden. Vom 2. Juni an können öffentliche und private Sportanlagen sowie Sportstätten, Fitnessstudios, Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen den Betrieb aufnehmen. Zudem dürfen Schwimm- und Hallenbäder sowie Thermal- und Spaßbäder öffnen, allerdings nur, um Schwimmkurse und Schwimmunterricht anzubieten und Prüfungen abzunehmen. Und einzelne Fitnessstudios wollen in einem Eilverfahren eine frühere Öffnung durchsetzen, weil sie sich als Gesundheitsdienstleister sehen und mit anderen bereits wiedereröffneten Anbietern der Branche gleichgestellt werden wollen.