Neue Sportauflagen: 2Gplus für Zuschauer, 2G für Aktive
Baden-Baden/Stuttgart (BT) – Am Freitagabend hat das Kultusministerium die neue Coronaverordnung Sport verkündet. Laut dem Papier gilt für Zuschauer bei Sportveranstaltungen 2Gplus.

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Für Sportveranstaltungen gelten ab dem heutigen Samstag deutliche Verschärfungen. Symbolfoto: Erwin Scheriau
Diese 2Gplus-Vorgaben gelten sowohl für geschlossene Räume als auch im Freien. Für Sportler und Funktionäre heißt es demnach: „Für die Sportausübung auf Sportanlagen im Freien gilt in der neu eingeführten Alarmstufe II 2G.“ Zutritt haben damit nur Geimpfte und Genesene. Auch für ehrenamtlich tätige Trainer gilt künftig 2G.
Weiter heißt es in der Verordnung: „Die Ausnahme für den Ligabetrieb in der Warnstufe (3G anstatt 3G mit PCR-Test) wurde zurückgenommen. Diese Regelung war als Übergangsregelung gedacht, um den Ligabetrieb in Hallensportarten nicht abrupt unterbrechen zu müssen.“
Damit werden die Befürchtungen vieler Sportvorstände und Vereinsvertreter wahr, die wegen der verschärften Regularien mit erheblichen Zuschauereinbußen in den Hallen und Stadien rechnen müssen. Die Verordnung tritt mit dem heutigen Samstag in Kraft.