„Ein wegweisendes Urteil mit starker Signalwirkung auch für Baden-Baden“, kommentiert der Baden-Badener CDU-Fraktionsvorsitzende Ansgar Gernsbeck die durch das Verwaltungsgericht gestoppten Windkraft-Pläne bei Oppenau. Dem Urteil ging laut Mitteilung ein juristisches Tauziehen voraus. „Zwei von drei geplanten Windkraftanlagen wurden von der EnBW im Landschaftsschutzgebiet geplant – zu Unrecht, wie das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg zeigt.“
Der Karlsruher Energieversorger EnBW stehe nun vor hohen Hürden, sollte er den Bau von drei Windkraftanlagen bei Oppenau weiter verfolgen. Problematisch war laut CDU-Mitteilung vor allem, dass das Regierungspräsidium mit seinem Vorgehen die Beteiligungsrechte der Stadt Oppenau verletzt und dem Schwarzwaldverein die Mitsprache versagt habe. „Die Stadt und der Schwarzwaldverein hatten daraufhin beim Verwaltungsgericht geklagt, mit Erfolg.“
Gernsbeck verweist auf den Beschluss des Baden-Badener Gemeinderats: „Die klare Mehrheit des Gremiums hat in einem demokratischen Verfahren, nach langen und intensiven Diskussionen, den endgültigen Ausstieg aus den kommunalen Windkraft-Planungen beschlossen, wie auch die Nicht-Verfügbarkeit städtischer Waldflächen für Windkraftanlagen. Dieser Beschluss gilt.“
„Die Stadt Baden-Baden sollte dieses Urteil aufmerksam zur Kenntnis nehmen“, wird Karl Maier von der BI „Windkraftfreies Grobbachtal“ in einer Mitteilung zitiert. „Denn die in Baden-Baden diskutierten Windkraft-Flächen am Wettersberg und Hummelsberg befinden sich in einem deutlich sensibleren Umfeld als die Landschaftsschutzgebiete, von denen im Ortenaukreis die Rede ist.“ Die Baden-Badener Flächen seien „mehr als nur eine Ansammlung von zahlreichen Schutzgebieten“, bestätigt Detlef Heusler, Förster im Ruhestand und ebenfalls Mitglied der BI: „In Summe haben wir bei uns die höchste Dichte an sich überlagernden Schutzgebieten in ganz Baden-Württemberg.“ Er verweist auf viele darin lebende geschützte Tierarten. „All das unter dem Deckmäntelchen des Klimaschutzes für ein paar Windkraftanlagen zu opfern und zu zerstören, wäre falsch und kontraproduktiv.“ Im Gebiet des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein hätten neben Baden-Baden auch Ettlingen, Malsch und Forbach erhebliche Zweifel an der rechtmäßigen Erstellung des Regionalplans geäußert und eine Normenkontrollklage eingereicht, schreibt die BI, die sich gegen die Windkraftplanungen am Wettersberg und Hummelsberg einsetzt.