Badener Tagblatt

Windkraftplanung gestoppt: CDU-Fraktion und BI begrüßen Freiburger Urteil

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Baden-Baden (red) – Die CDU-Fraktion im Baden-Badener Gemeinderat und die Bürgerinitiative (BI) „Windkraftfreies Grobbachtal“ nehmen in zwei Pressemitteilungen Stellung zu einem Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg. Dieses hatte vergangene Woche Nein zum Bau von zwei Windrädern in einem Landschaftsschutzgebiet in der Ortenau gesagt.

„Ein wegweisendes Urteil mit starker Signalwirkung auch für Baden-Baden“, kommentiert der Baden-Badener CDU-Fraktionsvorsitzende Ansgar Gernsbeck die durch das Verwaltungsgericht gestoppten Windkraft-Pläne bei Oppenau. Dem Urteil ging laut Mitteilung ein juristisches Tauziehen voraus. „Zwei von drei geplanten Windkraftanlagen wurden von der EnBW im Landschaftsschutzgebiet geplant – zu Unrecht, wie das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg zeigt.“

Der Karlsruher Energieversorger EnBW stehe nun vor hohen Hürden, sollte er den Bau von drei Windkraftanlagen bei Oppenau weiter verfolgen. Problematisch war laut CDU-Mitteilung vor allem, dass das Regierungspräsidium mit seinem Vorgehen die Beteiligungsrechte der Stadt Oppenau verletzt und dem Schwarzwaldverein die Mitsprache versagt habe. „Die Stadt und der Schwarzwaldverein hatten daraufhin beim Verwaltungsgericht geklagt, mit Erfolg.“

„Höchste Dichte an Schutzgebieten“
„Die Baden-Baden betreffenden Windkraft-Vorrangflächen Wettersberg und Hummelsberg befinden sich ausgerechnet in der Gegend mit der höchsten Dichte an Schutzgebieten in ganz Baden-Württemberg. Im Namen des Klimaschutzes dürfen der Natur- und Landschaftsschutz nicht außer Acht gelassen werden. Eine großflächige Waldrodung für Windkraftanlagen, noch dazu in einem windschwachen Gebiet wie dem unseren, wäre das Gegenteil von sinnvoll praktiziertem Klimaschutz“, bekräftigt CDU-Stadträtin Cornelia von Loga. „Die Baden-Badener Gemeinderatsfraktionen von CDU, FBB, Freie Wähler und FDP haben das erkannt und fordern deshalb völlig zurecht die Einhaltung bestehender Beschlüsse. Dazu zählt die Nicht-Verfügbarkeit unseres Stadtwalds für Windkraftanlagen, was den Erhalt der Landschaftsschutzgebiete bedeutet. Das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt unsere Haltung.“ „Das freut uns. Denn der Schutz unserer historischen Baden-Badener Landschaftskulisse und der einmaligen Dichte an Schutzgebieten ist für die Zukunft und die Attraktivität unserer Stadt von existenzieller Bedeutung“, heißt es weiter.

Gernsbeck verweist auf den Beschluss des Baden-Badener Gemeinderats: „Die klare Mehrheit des Gremiums hat in einem demokratischen Verfahren, nach langen und intensiven Diskussionen, den endgültigen Ausstieg aus den kommunalen Windkraft-Planungen beschlossen, wie auch die Nicht-Verfügbarkeit städtischer Waldflächen für Windkraftanlagen. Dieser Beschluss gilt.“

„Die Stadt Baden-Baden sollte dieses Urteil aufmerksam zur Kenntnis nehmen“, wird Karl Maier von der BI „Windkraftfreies Grobbachtal“ in einer Mitteilung zitiert. „Denn die in Baden-Baden diskutierten Windkraft-Flächen am Wettersberg und Hummelsberg befinden sich in einem deutlich sensibleren Umfeld als die Landschaftsschutzgebiete, von denen im Ortenaukreis die Rede ist.“ Die Baden-Badener Flächen seien „mehr als nur eine Ansammlung von zahlreichen Schutzgebieten“, bestätigt Detlef Heusler, Förster im Ruhestand und ebenfalls Mitglied der BI: „In Summe haben wir bei uns die höchste Dichte an sich überlagernden Schutzgebieten in ganz Baden-Württemberg.“ Er verweist auf viele darin lebende geschützte Tierarten. „All das unter dem Deckmäntelchen des Klimaschutzes für ein paar Windkraftanlagen zu opfern und zu zerstören, wäre falsch und kontraproduktiv.“ Im Gebiet des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein hätten neben Baden-Baden auch Ettlingen, Malsch und Forbach erhebliche Zweifel an der rechtmäßigen Erstellung des Regionalplans geäußert und eine Normenkontrollklage eingereicht, schreibt die BI, die sich gegen die Windkraftplanungen am Wettersberg und Hummelsberg einsetzt.

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