Blick ins Land

Windpark: EnBW legt Berufung ein

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Stuttgart/Oppenau (red/vn) – Die EnBW hat Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg eingelegt, das dem Bau von Windrädern auf zwei Bergrücken im Renchtal einen Riegel vorgeschoben hat. Der Energieversorger will jetzt Rechtssicherheit für Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten in ganz Baden-Württemberg erreichen.

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat Anfang Juni auf eine Klage des Schwarzwaldvereins hin entschieden, dass die vom Regierungspräsidium Freiburg für den von der EnBW geplanten Windpark Oppenau/Lautenbach erteilte Befreiung von zwei Landschaftsschutzgebietsverordnungen aufgehoben wird (wir berichteten).

Die EnBW hatte vier Windkraftanlagen auf dem Kutschenkopf und dem Eselskopf geplant. Die Standorte von zwei Anlagen liegen im Landschaftsschutzgebiet „Lierbachtal und Kniebisstraße“ beziehungsweise im Landschaftsschutzgebiet „Oberes Achertal“. Eine dritte Anlage hätte mit ihrem Rotordurchmesser in ein Landschaftsschutzgebiet hineingeragt.

Aus Sicht des Energieunternehmens hat sich das Gericht nicht mit den inhaltlichen Beweggründen für die Befreiung von Landschaftsschutzgebietsverordnungen auseinandergesetzt, insbesondere nicht mit der Abwägung zwischen dem Schutz des Landschaftsschutzgebiets und dem öffentlichen Interesse am Ausbau der Erneuerbaren Energien. Diese Thematik regelt ein Leitfaden des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, an dem sich das Regierungspräsidium Freiburg orientiert hatte.

„Es wäre wichtig gewesen, dass sich das Gericht mit dem Leitfaden und der konkreten Abwägungsentscheidung beschäftigt hätte. Dieses Vorgehen hätte auch für andere Windkraftanlagen in Baden-Württemberg Rechtssicherheit gebracht, diese suchen wir jetzt im Berufungsverfahren“, sagt Michael Soukup, der bei dem Karlsruher Energieversorger für Windkraftprojekte in Baden-Württemberg verantwortlich ist.

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