Verwaltungsgerichtshof verhandelt Windkraftplanung
Karlsruhe/Mannheim (red) – Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wird ab dem 19. November die Windkraftplanung des Regionalverbands überprüfen. Dies teilte der Regionalverband am Freitag mit.

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Das oberste Verwaltungsgericht im Land wird die Windkraftplanung des Regionalverbands unter die Lupe nehmen. Symbolfoto: Julian Stratenschulte/dpa
Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein hatte eine rechtskräftige Vorrangplanung für regional bedeutsame Windkraftanlagen erlassen, die seit August 2017 gültig ist. Damit soll aus Gründen des Klimaschutzes der Ausbau von Windkraft forciert werden. Die Städte Baden-Baden und Ettlingen sowie die Gemeinden Forbach und Malsch hatten daraufhin Normenkontrollanträge vor Gericht eingereicht. In diesem Verfahren soll geklärt werden, ob diese Vorrangplanung verwaltungsrechtlich Bestand hat. Die Klärung dürfte nicht einfach sein: Wie der Regionalverband am Freitag in einer Presseinformation mitteilte, gingen dazu bereits vor zwei Jahren mehr als 40 Aktenordner aus der Verbandsverwaltung an das oberste Verwaltungsgericht im Land, das seinen Sitz in Mannheim hat.