Emotionale Achterbahnfahrt im Amtsgericht
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Gernsbach (stj) - Eine emotionale Achterbahnfahrt der Angeklagten erlebten die Prozessbeobachter gestern im Amtsgericht Gernsbach. Dort musste sich eine 47 Jahre alte Frau aus Rastatt wegen Betrugs verantworten, weshalb sie letztlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt wurde.
Sie hatte im Oktober vergangenen Jahres einen zur Reparatur und zur Inspektion gegebenen VW aus einem Autohaus in Gernsbach abgeholt, ohne die Rechnung beglichen zu haben. Dabei habe sie sich laut Amtsgerichtsdirektor Ekkhart Koch "daneben benommen". Wie es im Strafbefehl hieß, habe sie sich - trotz Aufforderung, das Auto nicht mitnehmen zu dürfen - den Schlüssel geschnappt, sich ans Steuer gesetzt und bei der "fluchtartigen" Abfahrt beinahe noch einen Werkstatt-Mitarbeiter über den Haufen gefahren. Trotzdem habe es das Unternehmen zunächst unterlassen, Anzeige zu erstatten. Erst nach mehrfachen, erfolglosen Mahnbescheiden habe das Autohaus die Polizei eingeschaltet. Nach entsprechenden Ermittlungen kam es dann zu einem Strafbefehl, gegen den die Rastatterin Einspruch einlegte - auch weil sie die Rechnung in Höhe von knapp 840 Euro inzwischen bezahlt hatte. "Ich war selber verblüfft, als ich den bekommen habe", erklärte die zunächst noch gut gelaunte und oft lachende Angeklagte zu Beginn der Verhandlung. Im weiteren Verlauf schlug die Stimmung der Frau aber ins krasse Gegenteil um. Als ihr Koch klarzumachen versuchte, dass es sich bei der sogenannten Pfandkehr (die Pfandkehr schützt denjenigen, der zwar nicht Eigentümer ist, aber an der Sache ein Recht besitzt - zum Beispiel die Werkstatt an einem reparierten Auto) um eine Straftat handelt und er sie dafür nach Sachlage zu verurteilen habe, begann die Angeklagte zu weinen und sah alles Unrecht dieser Welt über sie hineinbrechen. Die 47-Jährige betonte, sich keiner Schuld bewusst gewesen zu sein, als sie das Fahrzeug von der Werkstatt abholte - auch weil sie den Mitarbeitern angekündigt habe, sie werde die Rechnung überweisen. So habe sie das früher immer gemacht - und sie sei häufig Kundin in besagtem Autohaus gewesen. Von einem Zurückbehaltungsrecht seitens der Werkstatt habe sie nichts gewusst. Das Problem der nun völlig aufgelösten Angeklagten war die Tatsache, dass sie zum Zeitpunkt des Vorfalls wegen Steuerhinterziehung unter Bewährung stand. "Da guckt die Staatsanwaltschaft natürlich genau hin", erklärte Richter Koch und versuchte der Frau zu erklären, dass sie ihren Einspruch auf die Rechtsfolge beschränken kann. Das bedeutet, dass sie ihre Verfehlungen einräumt und es im weiteren Verlauf der Verhandlung nur noch um die Tagessatzhöhe geht. Nach einigem Hin und Her entschloss sich die gesundheitlich angeschlagene Angeklagte letztlich zu diesem Schritt, was Richter Koch als klug bezeichnete. Auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft stimmte der Beschränkung auf die Rechtsfolge zu. Der geladene Zeuge, ein Mitarbeiter des Gernsbacher Autohauses, konnte also ohne Aussage wieder gehen. Die 47-Jährige wurde zu 30 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt, die sie in Raten abzahlen kann. Die finanzielle Situation ihrer Familie sei sehr angespannt, wie sie vor Gericht mehrfach mit einem Hauch von Verzweiflung betont hatte.
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