Bietigheim reagiert auf Parkdruck
Bietigheim (ser) - In Bietigheim sind nicht immer freie Parkplätze zu finden. Insbesondere im Ortskern ist der Parkdruck erheblich gestiegen. Der Gemeinderat hat daher in seiner Sitzung am Dienstagabend eine neue Satzung über die Erhebung der Stellplatzverpflichtung beschlossen. Der Geltungsbereich erstreckt sich über das gesamte Gemeindegebiet und schließt auch die Bereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne ein.
Im Jahr 2000 wurde die Stellplatzverpflichtung für Wohnungen in den geltenden Bebauungsplänen von den gesetzlichen 1 auf 1,5 beziehungsweise 2 Stellplätzen je Wohneinheit erhöht. Im Alltag, so erläuterte Hauptamtsleiterin Marlena Ganz, reiche dies aber nicht aus. Das gelte auch für die Neubaugebiete, in denen 1,5 Stellplätze je Wohneinheit nachgewiesen werden müssen. Die Parkplatzsituation auch auf den öffentlichen Verkehrsflächen sei erschöpft. Dies, so Ganz, sei zum einen der Entwicklung geschuldet, da immer mehr Familien nicht nur ein, sondern mehrere Fahrzeuge haben, und zum anderen auch der angestrebten baulichen Nachverdichtung im Innerortsbereich. Diese Problematik der parkenden Autos führe sowohl bei den Anwohnern als auch für den fließenden Verkehr zu großen Problemen und nicht selten zu Gefährdungen für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen oder Kinder, die nicht selten auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Durch abgestellte Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum könnten auch Rettungseinsätze behindert werden. Und eine Verbesserung der aktuellen Parksituation auf den Bietigheimer Straßen, so fügte die Hauptamtsleiterin hinzu, sei derzeit nicht zu erwarten. Eine Erhöhung der Stellplatzverpflichtung, würde zu einer kaum merklichen Veränderung im Straßenbild führen, zeigte man sich zuversichtlich. Deshalb schlug die Gemeindeverwaltung die Erhöhung der Stellplatzverpflichtung gemäß einem Satzungsentwurf vor. In diesem wird, wie es auch die Landesbauordnung regelt, die Forderung der Stellplätze nicht mehr lediglich an die Wohneinheit gebunden, sondern grundsätzlich gestaffelt nach der Größe der Wohneinheit. So ist bei Wohnungen bis zu 50 Quadratmeter Wohnfläche ein Stellplatz nachzuweisen. Für Wohnungen von 50 bis 100 Quadratmetern Wohnfläche sind 1,5 Stellplätze und für Wohnungen über 100 Quadratmeter Wohnfläche zwei Stellplätze nachzuweisen. Der Gemeinderat hatte bereits in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 15. Januar den Satzungsentwurf vorberaten, so dass nun in öffentlicher Sitzung keine Fragen mehr auftraten. Der Rat stimmte der Satzung einstimmig zu.
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