Hussein K. erhält Höchststrafe
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Freiburg (dpa) - Für den Sexualmord an der Studentin Maria L. ist Hussein K. zur Höchststrafe verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg verhängte - nach Erwachsenenstrafrecht - lebenslange Haft und sprach den jungen Flüchtling der besonders schweren Vergewaltigung und des Mordes an der 19-Jährigen schuldig. Außerdem behielt sich das Gericht die Sicherungsverwahrung vor und stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Das Verbrechen hatte den Ton in der Debatte um die deutsche Flüchtlingspolitik extrem verschärft.
Zuschauer im voll besetzten Gerichtssaal klatschten nach der Verkündung des Urteilsspruchs am Donnerstagmorgen. Der Pflichtverteidiger kündigte an, er werde Revision einlegen. K. hatte der jungen Frau nach Überzeugung des Gerichts in einer Oktobernacht des Jahres 2016 aufgelauert, sie bewusstlos gewürgt, mehrfach vergewaltigt und die noch lebende Studentin dann im Wasser des Flusses Dreisam abgelegt. Sie ertrank. K. habe ein hohes Maß an Empathielosigkeit, sagte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk in der Urteilsbegründung. Laut Gerichtsmedizin dauerte Marias Sterben im Wasser länger als eine Stunde. "Er wusste, dass sie noch lebte, als er sie so in die Dreisam legte, dass sie ertrinken würde, ertrinken musste", sagte Schenk. Hussein K. war vor der Jugendkammer angeklagt, wurde jedoch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Der als angeblich minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommene Mann hatte anfangs behauptet, zur Tatzeit erst 17 gewesen zu sein. Später räumte er ein, über sein Alter gelogen zu haben. Mehreren Gutachten zufolge war er mindestens 22 Jahre alt, als er die Tat beging. Somit kam Erwachsenenstrafrecht in Betracht. Haar am Tatort führt Ermittler zu Hussein K. Pflichtverteidiger plädiert auf verminderte Schuldfähigkeit
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