Pflegen schützt vor Abschiebung
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Stuttgart (lsw) - Ausländer, die einen Pflegeberuf erlernen, sind im Südwesten jetzt vor einer Abschiebung geschützt. Diese neue Regelung der Landesregierung soll es ermöglichen, den dringenden Bedarf an Alten- und Krankenpflegern zu decken.
"Wir werden sie nicht abschieben, so dass sie die Helferausbildung absolvieren können, anschließend eine Alten- oder Krankenpflegeausbildung und dann noch zwei Jahre im Land bleiben können." Das teilte der auch für Migration zuständige Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Samstag in Stuttgart mit. Vereinbarung im Koalitionsvertrag Der Südwesten setze damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD schon jetzt auf Landesebene um. Auch Bayern hat bereits eine solche Regelung für Ausländer, deren Asylanträge abgelehnt sind. Sozial- und Integrationsminister Manfred Lucha (Grüne) lobte nach Angaben seines Sprechers die seit langem erwartete Initiative Strobls. "Damit gewinnen wir dringend benötigte zusätzliche Fachkräfte für die Pflege und bieten Geflüchteten eine wichtige Integrationsperspektive", sagte Lucha einer Mitteilung zufolge. Geflüchtete, die hier arbeiteten, die Sprache lernten und sich nichts zu Schulden kommen ließen, müssten in Deutschland bleiben dürfen. Auch Wirtschafts- und Arbeitsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) nannte die "Ermessensduldung" einen wertvollen Schritt wegen des hohen Bedarfs an Fachkräften. Stiftung: Einfühlungsvermögen gefragt Die Deutsche Stiftung Patientenschutz gilt grundsätzlich als Unterstützerin einer solchen Lösung, wie es sie jetzt in Baden-Württemberg gibt. Allerdings hatte Stiftungsvorstand Eugen Brysch im April auch vor einen "gefährlichen Lockruf für Jedermann" gewarnt. In der Pflege brauche es neben Geschick und Professionalität auch Einfühlungsvermögen, hatte er gesagt.
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