Anklage wegen Menschenhandels
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Baden-Baden/Rastatt (red) - Drei Frauen und ein Mann müssen sich seit Dienstag vor dem Landgericht Baden-Baden wegen des Vorwurfs des Einschleusens von Ausländern, Menschenhandels sowie der Ausbeutung von Prostituierten in drei Rastatter Bordellen verantworten.
Laut einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung der Staatsanwaltschaft Baden-Baden verhandelt die Große Strafkammer des Landgerichts gegen die drei Thailänderinnen und einen Thailänder. Ihnen wird gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern in mehreren Fällen, teils in Tateinheit mit Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und mit Ausbeutung von Prostituierten zur Last gelegt. Angeklagte teilweise in Untersuchungshaft Den Angeklagten, die sich teilweise in Untersuchungshaft befinden, wird vorgeworfen, gemeinsam mit etlichen weiteren, gesondert verfolgten Personen ein Netzwerk gebildet zu haben, um auf dem Luftweg thailändische Frauen und Transsexuelle für die Erbringung sexueller Dienstleistungen in das Bundesgebiet einzuschleusen. Vorwurf: Hälfte der Einnahmen einbehalten In Deutschland seien die Frauen und Transsexuellen in Bordellen untergebracht worden. Die erzielten Einnahmen seien zur Hälfte für die Tilgung der Schulden für die Einschleusung einbehalten worden. Gegenstand der Anklage sind drei Bordellbetriebe in Rastatt, der Tatzeitraum liegt in den Jahren 2016 und 2017. Insgesamt sind bis Ende März elf Verhandlungstage angesetzt. Die nächste Sitzung ist auf Mittwoch, 13. Februar, 11 Uhr, terminiert. Symbolfoto: av
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