Privates Feuerwerk in Bühl tabu
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Bühl (sie) - Als Höhepunkt eines rauschenden Fests jagt die Hochzeitsgesellschaft Raketen in die Luft, zum 50. Geburtstag von Onkel Heinz explodieren bunte Lichter am Himmel: Das soll es in Bühl in Zukunft nicht mehr geben. Wer außerhalb von Silvester und Neujahr privat ein Feuerwerk abfackeln möchte, konnte sich dafür bislang eine Genehmigung von der Stadt einholen. Ab sofort wird diese grundsätzlich nicht mehr erteilt.
"Es gab immer wieder Beschwerden", nennt Ordnungsamtsleiter Andreas Bohnert einen Grund. Darüber hinaus stehe die Stadt Bühl mit diesem Vorgehen nicht allein da. "Wir passen uns der Praxis der umliegenden Kommunen an", erklärt er. So seien für den Bereich Ottersweier, für den die Bühler Verwaltung in diesem Punkt ebenfalls zuständig ist, auf Wunsch der Nachbargemeinde schon seit Jahren keine Genehmigungen mehr erteilt worden. Wer bei besonderen Anlässen partout nicht auf die Knallerei verzichten möchte, dem bleibt künftig noch eine Möglichkeit. Diese ist allerdings kostspielig. Er muss einen professionellen Feuerwerker engagieren. Diese haben für ihr Spektakel eine allgemeine Erlaubnis und müssen es bei der Stadt damit lediglich anzeigen. Die Kosten dafür dürften allerdings das Budget einer normalen Hochzeits- oder Geburtstagsfeier deutlich übersteigen. Foto: Margull/av Der ausführliche Beitrag zu diesem Thema erscheint am Donnerstag in der gedruckten Ausgabe sowie (ab 4.30 Uhr) im E-Paper.
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