Höhere Gebühren für Weiterbildung drohen
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Mannheim (lsw) - Wer sich weiterbilden will, muss dafür künftig möglicherweise deutlich mehr bezahlen. Baden-Württembergs Städtetag schlägt daher Alarm. Er erteilt Plänen der Bundesregierung eine Absage, für allgemeine Weiterbildung Umsatzsteuer zu erheben.
"Das ist in Zeiten, in der lebenslanges Lernen propagiert wird, das politisch und gesellschaftlich völlig falsche Signal", sagte Städtetagspräsident Peter Kurz (SPD). Einkommensschwachen werde der Zugang etwa zu VHS-Kursen durch höhere Gebühren erschwert. Die Städte sind die Haupt-Weiterbildungsträger in Deutschland. Allein bei den 169 auch kommunal finanzierten Volkshochschulen (VHS) in Baden-Württemberg müssten über zwei Millionen Menschen 19 Prozent mehr für die Kurse bezahlen, schätzt VHS-Verbandsdirektor Hermann Huba: "Der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung ist ein Schlag gegen die Allgemeinbildung, aber auch gegen die Bildung der Allgemeinheit." Jede Verteuerung müssten die VHS eins zu eins an die Nutzer weitergeben. Nur berufliche Weiterbildung soll befreit sein Das Vorhaben der Koalition von Union und SPD ist im "Gesetzesentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" enthalten. Es wird mit der Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben begründet. Nach dem Entwurf soll nur noch direkt beruflich verwendbare Weiterbildung von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Der Bundesgesetzgeber schieße damit weit über das Ziel hinaus, kritisiert der Mannheimer Oberbürgermeister Kurz: "Einen Gegensatz zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung aufzubauen passt nicht mehr in die Zeit ganzheitlicher Bildungsansätze." Kostensprung zunächst für berufsferne Kurse Zuallererst drohten alle Kurse für Senioren und andere Menschen, die gerade nicht im Berufsleben stehen und sich etwa um Kinder oder Angehörige kümmern, unter die Umsatzsteuerpflicht zu fallen. Gleiches gelte auch für Vorbereitungskurse für ehrenamtliche Tätigkeiten wie Nachhilfe oder Flüchtlingsarbeit. "Da geht es nicht um Hobby oder Freizeit", betont Kurz. Einordnung der Kurse knifflig Städtetagspräsident Kurz sieht knifflige Definitionsfragen voraus, die letztendlich die Finanzverwaltung beantworten müsse - mit ihrem eigenen Interesse auf der Einnahmenseite. Als Beispiel für eine schwierige Einordnung nennt er die Gesundheitsbildung, die ja auch dem Arbeitgeber zugute komme. "Es kann ja nicht sein, dass man für einen Kurs für gesunde Ernährung 19 Prozent Umsatzsteuer zahlt, aber für den ungesunden Burger nur 7 Prozent." Nach Meinung Hubas besteht bei der Trennung ökonomisch verwertbarer von allgemeinbildenden Angeboten eine große Rechtsunsicherheit, die vermutlich gerichtlich geklärt werden müsse. Auch Unterscheidung nach Trägerschaft fraglich Auch die Unterscheidung der steuerlichen Privilegierung nach Trägerschaft der Anbieter findet Kurz inakzeptabel. "Es gibt keinerlei stichhaltige Begründung dafür, dass privatrechtlich organisierte Weiterbildungsträger per se der Umsatzsteuerpflicht unterliegen und damit anders behandelt werden sollen als die öffentlich-rechtlichen." Das EU-Recht verlange diese geplante Diskriminierung nicht. Im Südwesten sind knapp 50 Prozent der VHS privatrechtlich organisiert und damit bei gleichem Programm wie ihre öffentlich-rechtlichen Pendants der Umsatzsteuerpflicht unterworfen. Symbolfoto: Stefan Sauer/dpa
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