"Wirklich Kriminelle entziehen sich dem Zugriff"
![]()
Von Thomas Senger
Gaggenau - Siegfried Mörtl engagiert sich in der Flüchtlingsarbeit. Nun wendet sich der pensionierte Lehrer des Goethe-Gymnasiums an die Öffentlichkeit. Grund: Die Abschiebung einer Familie nach Slowenien. "Erschüttert" sei er, sagt Mörtl gegenüber dem Badischen Tagblatt. Denn: "Es ist leider nicht der erste Fall, bei dem fleißige, gut integrierte, Deutsch sprechende Familien, die wir als Arbeiter, Schüler, Studenten und positive Glieder der Gesellschaft dringend brauchen, abgeschoben werden." So seien zwar Gesetze verschärft worden, "ich kann mich jedoch des Eindrucks nicht erwehren, dass diese Verschärfungen ihre Zielgruppe verfehlen und nur Schaden anrichten. Die Politik will mit ,Erfolgsmeldungen' unter Beweis stellen, dass sie bereit und in der Lage ist, Abschiebungen durchzuführen." Dies sei aber kontraproduktiv, denn: "Wirklich Kriminelle entziehen sich immer wieder dem Zugriff." Abschließend fragt Mörtl: "Könnte eine gut funktionierende, den Menschen zugewandte Ausländerbehörde hier etwas Positives bewirken?" Seitens der Stadt Gaggenau hingegen betont man: Die Ausländerbehörde sei verpflichtet, europäische Verfahrensregelungen umzusetzen. Hintergrund Der Mann räumt ein, dass er sich zuvor der Abschiebung mehrfach entzogen hatte. Siegfried Mörtl erläutert: Ein Rechtsanwalt aus dem Raum Mannheim habe die Familie des Mannes mit Falschinformationen dazu animiert, sich nicht wie erforderlich zurück zu melden. Darüber hinaus habe der Anwalt angeboten, für 30 000 Euro eine Konzession zum Betrieb einer Gaststätte zu besorgen; damit sei sein Bleiberecht gesichert. Dieses Angebot habe der Migrant aber nicht angenommen. Dem Anwalt sei zwischenzeitlich die Zulassung entzogen worden, berichtet Mörtl. Auch andere Migranten seien zuvor dessen Machenschaften aufgesessen. Auf BT-Anfrage schildert die Stadtverwaltung Gaggenau den Fall aus ihrer Sicht: Es handele sich um eine Familie aus einem aktuell nicht sicheren Herkunftsland, die im Februar 2018 einen Asylantrag gestellt habe. "Dieser wurde mehrfach abgelehnt. Die Familie hat alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Alle beteiligten Gerichte kamen zu dem gleichen Urteil: kein Bleiberecht", heißt es aus dem Rathaus. Maßgeblich ist das Nach Ausstellung einer Aufenthaltsduldung sei das RP Karlsruhe zuständig. "Dieses veranlasste auch die mehrfachen Abschiebeversuche, die allesamt scheiterten, da die Familie oder einzelne Familienmitglieder nicht anzutreffen waren. Es ist richtig, dass der volljährige Sohn einen Ausbildungsvertrag in der Systemgastronomie hätte abschließen können und zu diesem Zweck ins Ausländeramt Gaggenau geladen worden war. Dies erfolgte im Auftrag des RP." Denn im Grundsatz sei das Regierungspräsidium Karlsruhe ab Ausstellung einer Duldung zuständig, gibt die Stadtverwaltung abschließend zu bedenken: "Die Ausländerbehörde Gaggenau bleibt zwar aktenführende Behörde, ist jedoch in den einzelnen Angelegenheiten nicht mehr organisatorisch zuständig. Nach dem Dublin-Verfahren sind die Behörden daran gebunden, die europäischen Verfahrensregeln umzusetzen."
Das könnte Sie auch interessieren
|
Ausgabe wählen
Top-Themen
Umfrage
Etwa jeder zweite Kunde in Deutschland nimmt nach einem Einkauf den Kassenbon mit. Stecken Sie die Auflistung ein?
Kommentierte Artikel
Meistgelesene Artikel
|